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99.95
39.37 mg Nicotin
Swissmedic-genehmigte Patienteninformation
JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH
Nicorette Invisi Pflaster wird empfohlen als Unterstützung, wenn Sie das Rauchen aufgeben wollen. Nicorette Invisi Pflaster ist ein nikotinhaltiges Pflaster, aus dem Nikotin langsam freigesetzt und über die Haut aufgenommen wird.
Nikotin ist die abhängigkeitserzeugende Komponente im Tabakrauch und verantwortlich für die verschiedenen Entzugserscheinungen, die bei der Raucherentwöhnung auftreten. Durch die kontrollierte Verabreichung von Nikotin durch die Haut mittels des Pflasters werden diese Entzugserscheinungen vermindert, und es fällt dem Raucher leichter, auf das Zigarettennikotin zu verzichten.
Wenn Sie sich nach einiger Zeit neue Gewohnheiten (Ersatzhandlungen für das Rauchen) angeeignet haben, wird es Ihnen erfahrungsgemäss leichter fallen, allmählich die Menge an Nikotin aus Nicorette Invisi Pflaster zu reduzieren und später ganz darauf zu verzichten.
Gesundheitliche Schäden, verursacht durch den Teer- und Kohlenmonoxidgehalt im Tabakrauch werden vermieden.
Für den Erfolg der Behandlung entscheidend ist Ihre Motivation und Willensstärke. Wenn Sie Nicorette Invisi Pflaster anwenden, müssen Sie ganz auf das Rauchen verzichten, da sonst die Gefahr einer Nikotin-Überdosierung gegeben ist. Es ist daher wichtig, dass Sie stark motiviert sind, mit dem Rauchen aufzuhören, bevor Sie mit der Nicorette Invisi Pflaster Behandlung beginnen. Eine fachgerechte Raucherberatung erhöht die Chancen, erfolgreich aufzuhören.
Nicorette Invisi Pflaster darf nicht angewendet werden bei:
Überempfindlichkeit der Haut auf Nikotin oder einen der Hilfsstoffe.
Chronischen Hautkrankheiten.
Nicorette Invisi Pflaster darf nicht von Nichtrauchern, Kindern unter 12 Jahren und grundsätzlich auch nicht von Jugendlichen verwendet werden! Für Jugendliche unter 18 Jahren und über 12 Jahren soll das Arzneimittel nur bei starker Nikotinabhängigkeit und nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwendet werden.
Wenn Sie an gesundheitlichen Störungen leiden, Hautprobleme haben oder bei Ihnen eine der folgenden Erkrankungen vorliegt, sollten Sie vor Beginn des Behandlungsprogramms mit Nicorette Invisi Pflaster Nutzen und Risiken mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sorgfältig besprechen: Zuckerkrankheit, Nieren‑ und Lebererkrankungen, Schilddrüsenüberfunktion, Phäochromozytom (adrenalinproduzierender Tumor der Nebenniere), Entzündungen der Speiseröhre oder Magen- und Darmgeschwüre, sowie Epilepsie oder Krampfanfälle in der Vergangenheit.
Abhängige Raucher unmittelbar (weniger als vier Wochen) nach einem Herzinfarkt, mit instabiler oder sich verschlechternder Angina pectoris, schweren Herzrhythmusstörungen, unkontrolliertem Bluthochdruck oder vor kurzem aufgetretenem Schlaganfall sollten Nicorette Invisi Pflaster nur unter ärztlicher Kontrolle anwenden. Der Einsatz des Arzneimittels sollte in diesen Fällen nur dann erwogen werden, wenn eine Raucher-Entwöhnung ohne medikamentöse Unterstützung nicht möglich ist. Bei der Entwicklung neuer oder Verschlechterung bestehender Symptome von Seiten des Herzkreislaufes (Brustschmerzen, unregelmässiger Puls, Atemnot) ist ein Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Dieses Arzneimittel kann die Reaktionsfähigkeit, die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit, Werkzeuge und Maschinen zu bedienen, beeinträchtigen.
Eine Raucherentwöhnung, mit oder ohne Nicorette Invisi Pflaster, kann die Reaktion auf gleichzeitig verabreichte Arzneimittel gegen Asthma, Herzrhythmusstörungen, starke Schmerzen, Gemütserkrankungen, Alzheimerkrankheit, Parkinson-Krankheit oder Zuckerkrankheit (Insulin) verändern. Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin wird Ihnen gegebenenfalls eine Dosisanpassung der betroffenen Arzneimittel verordnen.
Informieren Sie Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin, wenn Sie
Die Warnhinweise und Vorsichtsmassnahmen, die jeweils für die einzelnen Arzneimittel gelten, gelten auch für die Kombinationsbehandlung von Nicorette Invisi Pflaster und Nicorette, wirkstoffhaltiges Kaugummi oder Nicorette Lutschtabletten.
Während der Schwangerschaft oder Stillzeit sollten keine Formen von Nikotin eingenommen werden. Nikotin und besonders das Rauchen kann ernsthaft die Gesundheit des Fötus und des Kindes gefährden und sollte während der Schwangerschaft unterbrochen werden. Schwangere, die rauchen, sollten Nicorette Invisi Pflaster nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwenden.
Während der Stillzeit sollten keine Formen von Nikotin eingenommen/angewendet werden. Falls ein Rauchverzicht nicht erreicht wird, sollte die Anwendung von Nicorette bei stillenden Raucherinnen nur nach Rücksprache mit einem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin erfolgen. Falls Ihr Arzt die Anwendung einer Nikotinersatztherapie empfohlen hat, sollten Sie Arzneimittel mit flexibler Dosierung bevorzugen, da diese üblicherweise zu einer niedrigeren Nikotin-Tagesdosis führen als Pflaster. Bei der Anwendung von Arzneimitteln mit flexibler Dosierung sollten Sie das Arzneimittel direkt nach dem Stillen anwenden und zwischen der Anwendung der flexiblen Darreichungsform und dem nächsten Stillen so viel Zeit wie möglich verstreichen lassen (mindestens 2 Stunden).
Nicorette Invisi Pflaster sind für Erwachsene bestimmt. Für Jugendliche unter 18 Jahren und über 12 Jahren soll das Arzneimittel nur bei starker Nikotinabhängigkeit und nur nach Absprache mit dem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. der Ärztin, Apothekerin oder Drogistin verwendet werden.
Nicorette Invisi Pflaster wird dem üblichen Raucherverhalten entsprechend ca. 16 Stunden am Tag getragen: vom Morgen, sobald Sie aufstehen, bis zum Zubettgehen am Abend. Die Behandlung mit einem Nicorette Invisi Pflaster simuliert die Zu- und Abnahme von Nikotin über den Tag bei einem Raucher, ohne Nikotinzufuhr während des Schlafens. Die Anwendung des Nicorette Invisi Pflasters während des Tages verhindert die möglichen Nikotin-induzierten Schlafstörungen, die bei einer Nikotinzufuhr während des Schlafs beobachtet werden. Sobald die Behandlung beginnt, darf nicht mehr geraucht werden.
Nikotinabhängige Raucher mit grossem Zigarettenkonsum (mehr als 15 Zigaretten pro Tag) verwenden täglich ein Nicorette Invisi Pflaster zu 25 mg/16 Std. während 8 Wochen. Dann sollten Sie sich daran gewöhnt haben, nicht mehr zu rauchen und es ist Zeit, dem Körper schrittweise weniger Nikotin zuzuführen durch den Gebrauch der kleineren Pflaster. Wenden Sie dann während 2 Wochen ein Nicorette Invisi Pflaster zu 15 mg/16 Std. pro Tag an, gefolgt von einem Nicorette Invisi Pflaster zu 10 mg/16 Std. pro Tag während 2 Wochen.
Nikotinabhängige Raucher mit mittlerem bis geringem Zigarettenkonsum (weniger als 15 Zigaretten pro Tag) sollten die Behandlung mit einem Nicorette Invisi Pflaster zu 15 mg/16 Std. pro Tag während 8 Wochen beginnen. Anschliessend wird die Nikotinmenge reduziert durch den Gebrauch von Nicorette Invisi Pflaster zu 10 mg/16 Std. pro Tag während 4 Wochen.
Eine über 3 Monate hinausgehende Anwendung des Nicorette Invisi Pflasters wird im Allgemeinen nicht empfohlen.
Bei starkem oder unkontrollierbarem Rauchverlangen oder bei Personen, die unter einer Therapie mit einem einzelnen Nikotinarzneimittel rückfällig wurden, kann es sinnvoll sein, Nicorette 2 mg, Kaugummi oder Nicorette 2 mg, Lutschtabletten zusätzlich zu Nicorette Invisi Pflaster zu verwenden. Nicorette Kaugummi oder Nicorette Lutschtabletten zu 4 mg dürfen nicht mit den Nicorette Invisi Pflastern kombiniert werden.
Nicorette Invisi Pflaster wird gemäss Packungsbeilage täglich während 16 Stunden getragen. Besteht ein Verlangen nach Zigaretten oder werden Entzugssymptome verspürt, kann zusätzlich ein Nicorette Kaugummi zu 2 mg gekaut oder eine Nicorette 2 mg, Lutschtablette angewendet werden (maximal 15 pro Tag). In den ersten 8 Wochen wird das Nicorette Invisi Pflaster zu 15 mg/16 Std. verwendet, anschliessend während 4 Wochen das Nicorette Invisi Pflaster zu 10 mg/16 Std. Die Kombination von Nicorette Invisi Pflaster und Nicorette Kaugummi oder Nicorette Lutschtabletten zu 2 mg darf während maximal 3 Monaten verwendet werden. Die Kaugummis oder Lutschtabletten zu 2 mg können anschliessend alleine bis zu einer Gesamtanwendungszeit von 12 Monaten weiterverwendet werden (Anzahl Kaugummis oder Lutschtabletten pro Tag langsam auf 0 reduzieren).
Halten Sie sich an die in der Packungsbeilage angegebene oder vom Arzt oder von der Ärztin verschriebene Dosierung. Wenn Sie glauben, das Arzneimittel wirke zu schwach oder zu stark, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. mit Ihrer Ärztin, Apothekerin oder Drogistin.
Nicorette Invisi Pflaster kann dieselben unerwünschten Wirkungen auslösen wie andere Formen von Nikotin. Diese sind im Allgemeinen dosisabhängig.
Einige der unerwünschten Wirkungen, die beim Rauchstopp auftreten, können Entzugssymptome aufgrund der verringerten Nikotinzufuhr sein. Dazu gehören Reizbarkeit, Aggression, Ungeduld, Frustration, Angstgefühl, Unruhe, Konzentrationsschwierigkeiten, nächtliches Aufwachen, Schlafstörungen, vermehrter Appetit, Gewichtszunahme, Verstopfung, Niedergeschlagenheit, Rauchverlangen, Verlangsamung der Herzfrequenz, Zahnfleischbluten, Schwindel, Benommenheit, Husten, Halsschmerzen, Mundgeschwüre, verstopfte oder laufende Nase. Wenn Sie aufhören zu rauchen, können auch Aphten entstehen. Der Grund dafür ist nicht bekannt.
Die meisten Nebenwirkungen sind die gleichen wie bei übermässigem Rauchen.
Juckreiz
Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Hautausschlag oder Nesselsucht.
Überempfindlichkeit, abnorme Träume, Empfindungsstörungen, Herzklopfen, Herzrasen, Erröten, hoher Blutdruck, Atemschwierigkeiten, vermehrtes Schwitzen, Muskelschmerz (im Bereich des Pflasters), Müdigkeit, Beschwerden und Schmerzen im Brustkorb, Reaktion an der Applikationsstelle (z.B. Schmerzen, Ausschlag, Hautrötung, Reizung, Bläschen, Brennen, Juckreiz, Schwellung), Schwäche und Unwohlsein.
Allergische Reaktionen, Verdauungsbeschwerden, Schmerz in einer Extremität, Schwellungen im Gesicht/Hals, Hautrötung und Krampfanfälle.
Eine weiterbestehende Nikotinabhängigkeit kann vorkommen.
Die unerwünschten Reaktionen bei einer Kombinationsbehandlung von Pflaster und Kaugummi oder Lutschtabletten unterscheiden sich nicht wesentlich von denen der Monotherapie mit einem der drei Arzneimittel. Die Häufigkeiten des Auftretens entsprechen denen, die für jedes der einzelnen Arzneimittel berichtet wurden.
Zu Beginn der Nicorette Invisi Pflaster-Behandlung können lokale Hautreaktionen auftreten. Diese sind meist mild und klingen bald nach Entfernen des Pflasters ab. Bleiben an der Aufklebestelle Hautreizungen bestehen, sollte die Behandlung abgesetzt werden.
Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder Drogisten bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Dies gilt insbesondere auch für Nebenwirkungen, die nicht in dieser Packungsbeilage angegeben sind.
Eine Überdosierung und damit eine Nikotinvergiftung kann auch bei Erwachsenen eintreten, wenn Nikotinersatzprodukte nicht wie empfohlen angewendet werden, beispielsweise falls mehrere Pflaster zusammen verwendet werden oder falls gleichzeitig geraucht wird. Im Falle einer Überdosierung entsprechen die Anzeichen denjenigen einer akuten Nikotinvergiftung. Es treten auf: Übelkeit, Speichelfluss, Bauchschmerz, Untertemperatur, Durchfall, Schweissausbrüche, Kopfschmerz, Schwindel, Hörstörungen und ausgeprägte Schwäche. Im äussersten Fall können folgen: Blutdruckabfall, schwacher, unregelmässiger Puls, Atemnot und Ohnmacht.
In diesem Fall muss die Nikotinzufuhr sofort unterbrochen und die betroffene Hautstelle abgewaschen werden.
Bei Verdacht auf eine Nikotinvergiftung bei Kindern oder falls ein Kind Nicorette Invisi Pflaster angewendet hat oder falls Sie mehr Nicorette Invisi Pflaster als empfohlen angewendet haben, verständigen Sie sofort Ihren Arzt oder Ihre Ärztin oder begeben Sie sich in das nächstgelegene Spital. Dosierungen, die von erwachsenen Rauchern gut vertragen werden, können bei Kindern schwere Vergiftungserscheinungen mit möglicherweise lebensbedrohlichem Verlauf hervorrufen.
Nikotin ist eine hochwirksame Substanz. Auch in einer Dosierung, die für Erwachsene während der Behandlung mit Nicorette Invisi Pflaster verträglich ist, kann Nikotin bei Kindern zu schweren Vergiftungserscheinungen führen, d.h. das spielerische Aufkleben eines Pflasters kann, wenn es nicht rechtzeitig bemerkt wird, für Kinder tödlich sein. Deshalb muss Nicorette Invisi Pflaster jederzeit für Kinder unerreichbar aufbewahrt werden. Da die Pflaster auch nach Gebrauch noch Nikotin enthalten, müssen sie so beseitigt werden, dass sie unter keinen Umständen in die Hand eines Kindes gelangen können.
Das Arzneimittel darf nur bis zu dem auf der Packung mit «EXP» bezeichneten Datum verwendet werden.
Nach Öffnung der inneren Packung ist das Pflaster nur beschränkt haltbar und sollte sofort verwendet werden.
Bei Raumtemperatur (15–25 °C) lagern. Ausserhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren und entsorgen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihr Arzt, Apotheker oder Drogist bzw. Ihre Ärztin, Apothekerin oder Drogistin. Diese Personen verfügen über die ausführliche Fachinformation.
1 Pflaster zu 25 mg/16 Std. enthält 39,37 mg Nikotin. Wirkstoffabgabe auf der Haut: 25 mg/16 Std.
1 Pflaster zu 15 mg/16 Std. enthält 23,62 mg Nikotin. Wirkstoffabgabe auf der Haut: 15 mg/16 Std.
1 Pflaster zu 10 mg/16 Std. enthält 15,75 mg Nikotin. Wirkstoffabgabe auf der Haut: 10 mg/16 Std.
Mittelkettige Triglyceride, Basisches Butylmethacrylat-Copolymer, Polyethylenterephthalatfilm, Acrylat-Copolymer, Kaliumhydroxid, Croscarmellose-Natrium, Aluminiumacetylacetonat.
58175 (Swissmedic).
In Apotheken und Drogerien, ohne ärztliche Verschreibung.
Nicorette Pflaster 10 mg/16 Std. (15,75 mg Nikotin), Phase 3: Packung à 14 Stück
Nicorette Pflaster 15 mg/16 Std. (23,62 mg Nikotin), Phase 2: Packung à 14 Stück
Nicorette Pflaster 25 mg/16 Std. (39,37 mg Nikotin), Phase 1: Packung à 14 Stück
JNTL Consumer Health II (Switzerland) GmbH, Zug, ZG.
Diese Packungsbeilage wurde im Juli 2023 letztmals durch die Arzneimittelbehörde (Swissmedic) geprüft.
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